In den vergangenen Jahren wurden in vielen deutschen Städten zunehmend private Wohnungen über Internetportale als Ferienunterkünfte angeboten. Das Geschäft mit privaten Wohnungen, die als Feriendomizile zweckentfremdet und im Internet angeboten werden, ist in den letzten Jahren stark angewachsen – mit gravierenden Folgen für Wohnungssuchende. Denn so wird vielerorts dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Mit dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz beugen SPD und Grüne dieser Entwicklung in Hamburg aktiv und konsequent vor. Wer seine Wohnung als Feriendomizil anbietet, muss das künftig auch transparent machen. Dabei geht es nicht darum, eine kurzfristige Vermietung an Dritte zu unterbinden, sondern dafür zu sorgen, dass die Hamburger Wohnungssuchenden nicht die Leidtragenden der aktuellen Entwicklung sind. Mit einer Registrierungspflicht, einer neuen Ausnahmeregelung, die die Zweckentfremdung von Wohnraum künftig auf acht Wochen begrenzt, sowie verbindlichen Belegungskalendern wird mehr Rechtssicherheit geschaffen. Wer seine Wohnung über Internetportale anbietet, muss künftig über eine Registriernummer nachweisen, dass er die Vorgaben des Wohnraumschutzgesetzes einhält – sonst drohen empfindliche Bußgelder. Die Anpassung des Wohnraumschutzgesetzes komplettiert die Anstrengungen des Senates, den Hamburger Wohnungsmarkt zu schützen und zu entlasten. Damit ist das Gesetz eine wirkungsvolle Ergänzung der von uns auf den Weg gebrachten Sozialen Erhaltungsverordnungen, der Kappungsgrenzenverordnung sowie der Mietpreisbremse, denn ein Missbrauch von Wohnraum ist in der heutigen Zeit nicht akzeptabel.

(Bildquelle: www.hamburg.de/bsw/)