Während die Erstellung von einzelnen Bebauungsplänen den Bezirken obliegt, werden im Stadtentwicklungsausschuss Dinge von gesamtstädtischer Bedeutung, wie die Hamburgische Bauordnung oder aber Rahmenpläne für die bauliche und infrastrukturelle Entwicklung von Gebieten in unserer Stadt behandelt. Hinzu kommen Themen wie das Wohnungswesen und die Wohnungspolitik, die Förderung des Wohnungsbaus, sowie die ministeriellen Aufgaben der Stadterneuerung und die Bodenordnung. Die Landesplanung und Raumordnungspolitik umfasst z.B. die Regionalplanung und regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarländern sowie die Bauleitplanung und Landschaftsplanung im gesamtstädtischen Interesse. Dazu zählen städtebauliche und landschaftsplanerische Konzepte und Projekte. Auch inder 22. Wahlperiode, von 2020 bis 2025, werde ich dem Stadtentwicklungsausschuss sowie der Kommission für Stadtentwicklung angehören.
Kommission für Stadtentwicklung
Die Kommission für Stadtentwicklung tagt grundsätzlich öffentlich unter dem Vorsitz der Staatsrätin/des Staatsrats der für die Stadtentwicklung zuständigen Behörde. Ihr gehören elf aus der Mitte der Bürgerschaft gewählte Mitglieder, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählte ehrenamtlichen Mitglieder und zwei vom Senat bestellte Mitglieder an. Sie wirkt an den wesentlichen Verfahrensschritten mit.