Eingabenausschuss
“Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden”, heißt es in Artikel 17 des Grundgesetzes.
Der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat die Aufgabe, dieses Grundrecht zu gewährleisten. Mit einer Petition (Eingabe)kann sich jeder Bürger an den Eingabenausschuss wenden. Dieser ist dann verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen auseinander zu setzen, sie zu beraten und über die Petition zu entscheiden. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, Entscheidungen der Verwaltung nochmals zu überdenken und gegebenenfalls zu relativieren oder zu ändern.
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