(Quelle/Skizze: Bezirksamt Wandsbek)
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Bramfeld 73
(Bramfelder Chaussee/Fabriciusstraße/Unnenland)
Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von zusätzlichem Wohnungsneubau sowie gemischter Nutzungen, wie kleinerer Gewerbeeinheiten sowie sozialer oder kultureller Einrichtungen, insbesondere an der sogenannten Magistrale „Bramfelder Chaussee“, geschaffen werden.Der Bebauungsplan Bramfeld 73 dient der Innenentwicklung, erfüllt die Voraussetzungen nach § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Bramfeld 73 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit
vom 3. April 2024 bis einschließlich 3. Mai 2024
die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter
https://bauleitplanung.hamburg.de
veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden diese Unterlagen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch über „Bauleitplanung online“ übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Dienststelle möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Anlage: Bramfeld 73 – Karte Geltungsbereich, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Das beigefügte Bild darf für die Berichterstattung honorarfrei verwendet werden.
Bezirksamt Wandsbek
Pressestelle
Schloßstraße 60, 22041 Hamburg