Schulen und Kitas bis zum 19. April geschlossen –
Notbetreuung weiterhin gewährleistet

Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus haben Schulbehörde und Sozialbehörde beschlossen, den regulären Betrieb der Hamburger Schulen, der Kitas und der Kindertagespflege auch weiterhin auszusetzen. Dies ist bis zum 19. April der Fall. Während dieses Zeitraums entlastet Hamburg Eltern vollständig von Beiträgen an Kita und Schulen. Eine Notbetreuung ist weiterhin gewährleistet. Darüber hinaus gilt nach wie vor, dass Rückkehrern aus Risikogebieten das Betreten einer Kita, einer Kindertagespflege oder einer Schule auch ohne Symptome für 14 Tage nach Rückkehr untersagt ist.

Bildungssenator Ties Rabe: “In dieser besonderen Lage ist es erforderlich, die Schulen genauso lange zu schließen wie die Nachbarbundesländer, auch wenn Hamburg keine Osterferien hat. Das stellt Lehrkräfte und Pädagogen, Eltern und Schülerinnen und Schüler vor große Herausforderungen. Die ersten Tage zeigen jedoch, dass die Lehrkräfte sehr verantwortungsvoll Lernangebote und Lernaufgaben für das Lernen zu Hause organisieren und sich regelmäßig mit ihren Schülerinnen und Schülern austauschen. Das macht Mut und zeigt, dass die Schulen diese schwierige Zeit gut bewältigen werden. Die Schulen werden jetzt beauftragt, die weiteren drei Wochen Schulschließungen so zu organisieren, dass alle Schülerinnen und Schüler mit angemessenem Lernmaterial versorgt sind.”

Für den Zeitraum, für den der Senat die Einschränkungen der Kita-Regelversorgung ausgesprochen hat, entfallen die Elternbeiträge zur Kita-Betreuung und in der Betreuung der Schulen vollständig. Die Kita-Träger und Kindertagespflegepersonen werden darum gebeten, den Eltern die für diesen Zeitraum bereits eingezogenen Beiträge zu erstatten. Die Sozialbehörde wird hierzu kurzfristig Regelungen treffen, um für den gleichen Zeitraum einen finanziellen Ausgleich für die Kita-Träger zu schaffen und ist hierzu gegenwärtig bereits mit diesen im Gespräch. Ausgenommen von der Erstattung sind nur Beiträge für Leistungen außerhalb des Kitagutscheinsystems (beispielsweise Zusatzangebote). Die Schulbehörde wird ebenfalls die Erstattung der Beiträge in die Wege leiten.