Der Hamburger Senat hat eine neue Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie tritt am 1. Juli in Kraft.

Ab morgen dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen, auch wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Bislang war dies auf Mitglieder aus zwei Haushalten beschränkt.

Freizeitaktivitäten sind wieder erlaubt, sofern die Abstands- und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Auch das Picknicken und Grillen im Freien ist damit wieder möglich. Wieder öffnen dürfen unter anderem Messen und Jahrmärkte, alle Schwimmbäder sowie Natur- und Sommerbäder, Theater, Opern, Konzerthäuser sowie Musiktheater. Tanzschulen können Kurse anbieten und Hochschulen dürfen ihre Türen wieder für Präsenzvorlesungen öffnen.

Seit Wochen ist die Zahl der neuen Corona-Infektionen konstant niedrig. Die neue Verordnung hat eine andere Struktur als die bisherigen Verordnungen. Im Vordergrund steht die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Die grundsätzliche Abstandsregel von 1,50 Metern, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen sowie die Hygieneregeln bleiben bestehen