Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) kündigte an, die bundesweiten Beschlüsse für einen notwendigen Lockdown in der Hansestadt zu übernehmen.

Viele Einzelhandelsgeschäfte, Friseursalons, Kosmetikstudios und Massagepraxen – ausser medezinische notwendige Anwendungen – werden ab kommendem Mittwoch bis zum 10. Januar zum Schutz vor Coronainfektionen schließen.Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken bleiben geöffnet. Ebenso sollen die Hamburgerinnen und Hamburger Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen weiter nutzen können.

Was ist mit Weihnachten?

Von Mittwoch an bis zum 10. Januar dürfen sich in Hamburg weiterhin nur fünf Menschen aus zwei Haushalten privat treffen. Nur über die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember kann in einem größeren Familienzusammenhang gefeiert werden. Es gilt:  Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis sind möglich. Dieser engste Familienkreis umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.

Was ist Silvester?

Der Verkauf von Feuerwerk für Silvester und Neujahr wird verboten. Und auch das Abbrennen von Pyrotechnik werde in ganz Hamburg untersagt. In den bundesweiten Regeln ist an Silvester und Neujahr auch ein An- und Versammlungsverbot vorgesehen, welches auch auch in Hamburg gilt. Für den gesamten Lockdown gilt ein striktes Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum soll demnach vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt werden.

Was ist mit Seniorenanlagen?

In Alten- und Pflegeheimen sollen Mitarbeitende sich ab dem 21. Dezember mindestens zweimal pro Woche vor dem Dienst einem Antigen-Corona-Test unterziehen.